Nur für Branchen mit Sofortmeldepflicht

Die Bundesagentur für Arbeit teilt die Wirtschaftsklassen zu, aus denen grundsätzlich hervorgeht, ob Sie einem Wirtschaftsbereich angehören, für den eine Sofortmeldung Pflicht ist. Das sind folgende Bereiche:

  • Baugewerbe,
  • Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe,
  • Personenbeförderungsgewerbe,
  • Speditions-, Transport- und damit verbundenem Logistikgewerbe,
  • Schaustellergewerbe,
  • Unternehmen der Forstwirtschaft,
  • Gebäudereinigungsgewerbe,
  • Unternehmen, die sich am Auf- und Abbau von Messen und Ausstellungen beteiligen
    Fleischwirtschaft
  • Prostitutionsgewerbe
  • Wach- und Sicherheitsgewerbe

Angaben zum Arbeitgeber

Firmenname des Arbeitgebers

Tag der Arbeitsaufnahme

Mitarbeiterinformationen

  

Staatsangehörigkeit

weiblich

männlich

divers

Upload Sozialversicherungsausweis

gem. Sozialversicherungsausweis (12-stellig). Beispiel: 12 123456 M 123

weitere Angaben bei Nichtvorlage einer Versicherungsnummer (Sozialversicherungsausweis)

bitte auswählen, falls Ihnen Ihnen keine Versicherungsnummer vorliegt.

Ich bin mit der Verarbeitung der personenbezogenen Daten zum Zwecke der Weiterverarbeitung einverstanden. Meine Einwilligung erfolgt freiwillig. Weitere Informationen enthalten unsere Datenschutzhinweise.