Nur für Branchen mit Sofortmeldepflicht
Die Bundesagentur für Arbeit teilt die Wirtschaftsklassen zu, aus denen grundsätzlich hervorgeht, ob Sie einem Wirtschaftsbereich angehören, für den eine Sofortmeldung Pflicht ist. Das sind folgende Bereiche:
- Baugewerbe,
- Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe,
- Personenbeförderungsgewerbe,
- Speditions-, Transport- und damit verbundenem Logistikgewerbe,
- Schaustellergewerbe,
- Unternehmen der Forstwirtschaft,
- Gebäudereinigungsgewerbe,
- Unternehmen, die sich am Auf- und Abbau von Messen und Ausstellungen beteiligen
Fleischwirtschaft
- Prostitutionsgewerbe
- Wach- und Sicherheitsgewerbe